top of page

Gemeindevertretungsbeschluss vom 5.12.24

  • Autorenbild: Liste Ellmauer
    Liste Ellmauer
  • 6. Dez. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

ree

Anpassung der Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe* 🏡


Fairer Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung Mittersills!


Die Gemeindevertretung hat beschlossen, die Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe an die neuen Höchstgrenzen gemäß der Salzburger Landesverordnung anzupassen. Dies stellt sicher, dass die Abgaben fair und zeitgemäß bleiben und Mittersill weiterhin auf eine ausgewogene Nutzung von Wohnraum setzen kann.


👉 Was bedeutet das konkret?

✔️ Anpassung um 5 % gemäß Verbraucherpreisindex – ab 01.01.2025 wirksam.

✔️ Differenzierte Abgabenhöhe:


75 % der Maximalbeträge im Großteil des Gemeindegebiets.

100 % in besonders exklusiven Zweitwohnsitzlagen wie Paßthurn und Jochberg.

✔️ Geringere Abgaben bei Ferienwohnungen mit Nächtigungsabgabe.

🌟 Warum ist das wichtig?


Wohnraum besser nutzen: Die Abgabe unterstützt den Erhalt leistbaren Wohnraums und wirkt spekulativem Leerstand entgegen.

Fairness im Fokus: Eigentümer in Hochpreislagen leisten einen angemessenen Beitrag.

Gemeinde stärken: Einnahmen aus der Abgabe fließen in wichtige Projekte für alle Mittersillerinnen und Mittersiller.


Eine wichtige Maßnahme, um Mittersill sozial und wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten, mit Rücksicht auf unterschiedliche Interessen.


Mittersill bleibt fair und zukunftsorientiert – für eine Gemeinde, in der Wohnraum wertgeschätzt wird! 🏘️

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


bottom of page